- Schließen Sie Ihre Pflegelücke mit einer lebenslangen Rente
- Garantierte Beitragsrückzahlung
- Umfangreiche finanzielle Leistungen nach einem Unfall
Allianz UBR mit Pflege
Die besondere Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
Jeder wünscht sich Gesundheit bis ins hohe Alter, doch oft setzen ein Unfall oder Krankheiten diesem Wunsch Grenzen. Die Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR mit Pflege) sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit bei Pflegebedürftigkeit – und ist gleichzeitig eine leistungsstarke Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.
Top-Leistungen mit Garantie
Unsere Deckung gilt 24 Stunden täglich, weltweit. Wir zahlen auch dann, wenn schon andere Versicherungen gezahlt haben, zum Beispiel Haftpflicht- oder Sozialversicherung. Aber das ist längst nicht alles:
- Rückzahlungsgarantie: Unabhängig davon, ob Sie einen Unfall erlitten haben oder nicht – zum vereinbarten Vertragsende erhalten Sie als Ablaufleistung Ihre Beiträge garantiert zurück, zuzüglich einer Überschussbeteiligung.
- Pflegevorsorge: Werden Sie pflegebedürftig (Pflegegrad 3, 4 oder 5), zahlen wir Ihnen anstelle der Ablaufleistung lebenslang eine monatliche Rente – auch bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit.
- Bestmöglicher Schutz: Wir leisten ab 20 Prozent Invalidität eine Kapitalzahlung. Und ab 70 Prozent Invalidität zahlen wir eine lebenslange monatliche Rente.
- Selbstfinanzierung: Nach einem schweren Unfall, der eine Invalidität ab 70 Prozent zur Folge hat, kann der Vertrag von einer laufenden Beitragszahlung freigestellt werden und sich so weiterentwickeln, als würden weiterhin laufend Beiträge gezahlt.
Individuell mit guten Aussichten
Bei Antragstellung entscheiden Sie, ob Sie die Beiträge laufend oder als Einmalbeitrag entrichten möchten. Bei Zahlung eines Einmalbeitrags ist der Vertrag bereits zu Beginn vollständig bezahlt und Sie profitieren von hohen Versicherungsleistungen.
- Mit der Unfallversicherung sind Sie weltweit geschützt, nicht nur nach einem Unfall, sondern zum Beispiel auch nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch, ebenso nach Zeckenstichen und Schäden durch Impfungen.
- Bei Vertragsende haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Nachversicherung.
- Unabhängig von einem Versicherungsfall unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Alten- oder Pflegeheimplatz, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Häufige Fragen zur Allianz Pflegeunfallversicherung
Bei der UBR mit Pflege handelt es sich um eine besondere Form der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Mit der UBR mit Pflege bietet Ihnen die Allianz eine sichere und attraktive Kapitalanlage, die auch im Pflegefall zahlt. Ein exklusiver Unfallschutz rundet die UBR mit Pflege ab.
Sie erwerben aus Ihren Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen bei schwerer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) oder Tod der versicherten Person. Läuft Ihr Vertrag ohne diese Leistungsfälle aus, haben Sie einen Anspruch auf eine Kapitalzahlung. Diese entspricht bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung der jährlichen Zahlung des von Ihnen gezahlten Beitrags abzüglich der Versicherungssteuer, derzeit 3,8 Prozent, bei Einmalbeiträgen in Höhe der Einzahlung. Diese Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Die UBR mit Pflege richtet sich an Menschen zwischen 50 und 74 Jahren. Einschränkungen gibt es nur bei bestimmten Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.
Für 12 oder 15 Jahre. Die Versicherung hat einen festen Ablauftermin. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen, sofern keine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt.
Den größten Vorteil haben Sie, wenn Sie UBR mit Pflege wie vereinbart bis zum Ablauf fortführen. Nur dann ist auch gewährleistet, dass Sie über einen adäquaten Pflege- und Unfallversicherungsschutz verfügen. Eine vorzeitige Beendigung ist jährlich möglich, wobei Sie uns Ihren Wunsch drei Monate vor dem Ende eines Versicherungsjahres schriftlich mitteilen müssen. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung können Sie dann wählen, ob die Auszahlung in Form des Rückkaufswertes sofort erfolgen soll oder ob Sie das Geld bis zum Ablauftermin stehen lassen möchten. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags kommt der Rückkaufswert zur Auszahlung. Die Auszahlung eines Rückkaufswerts ist mit Nachteilen verbunden.
Für unvorhergesehene Ereignisse wie etwa Zahlungsschwierigkeiten stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. So haben Sie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Möglichkeit, das Zeitkonto in Anspruch zu nehmen.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs, wobei ein Abzug von 10 Prozent erfolgt. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs. Erfolgte die Zahlung einer Pflegerente, werden bereits von uns gezahlte Renten von der Kapitalleistung abgezogen.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.
Kapitalzahlungen bei Ablauf oder Rückkauf sind steuerpflichtig. Wenn die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren und nach dem 62. Geburtstag erfolgt, ist nur die Hälfte des Kapitalertrags zu versteuern. Der Kapitalertrag wird ermittelt, indem die gezahlten Beiträge von der Kapitalauszahlung abgezogen werden.
Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind nach unserer Auffassung steuerfrei, wenn sie dem Pflegebedürftigen zustehen.
Der Beitragsanteil für die Pflegevorsorge kann (im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen) in Höhe von 4 Prozent als Sonderausgabe abgezogen werden.
Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung (etwa bei Invalidität) sind grundsätzlich einkommensteuerfrei. Rentenleistungen aus der Unfallversicherung unterliegen grundsätzlich mit dem sogenannten Ertragsanteil der Einkommensteuer. Die Ertragsanteilsätze sind in § 22 EStG festgelegt. Wir sind gemäß § 22a EStG verpflichtet, den Empfänger und die gezahlte Rente der zentralen Stelle der Finanzverwaltung (§ 81 EStG) mitzuteilen. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Freibeträge überschritten werden.
Kompetente Rundumberatung bekommen Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Grainet eG. Dort beantworten wir Ihnen nicht nur gerne alle Fragen, sondern organisieren auch den Abschluss der UBR mit Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen.
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