Allianz UBR mit Pflege

Die besondere Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

Jeder wünscht sich Gesundheit bis ins hohe Alter, doch oft setzen ein Unfall oder Krankheiten diesem Wunsch Grenzen. Die Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR mit Pflege) sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit bei Pflegebedürftigkeit – und ist gleichzeitig eine leistungsstarke Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.

Häufige Fragen zur Allianz Pflegeunfallversicherung

Was ist UBR mit Pflege?

Bei der UBR mit Pflege handelt es sich um eine besondere Form der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Mit der UBR mit Pflege bietet Ihnen die Allianz eine sichere und attraktive Kapitalanlage, die auch im Pflegefall zahlt. Ein exklusiver Unfallschutz rundet die UBR mit Pflege ab.

Welche Leistungen bietet die garantierte Beitragsrückzahlung bei UBR mit Pflege?

Sie erwerben aus Ihren Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen bei schwerer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) oder Tod der versicherten Person. Läuft Ihr Vertrag ohne diese Leistungsfälle aus, haben Sie einen Anspruch auf eine Kapitalzahlung. Diese entspricht bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung der jährlichen Zahlung des von Ihnen gezahlten Beitrags abzüglich der Versicherungssteuer, derzeit 3,8 Prozent, bei Einmalbeiträgen in Höhe der Einzahlung. Diese Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.

Wer kann UBR mit Pflege bei der Allianz abschließen?

Die UBR mit Pflege richtet sich an Menschen zwischen 50 und 74 Jahren. Einschränkungen gibt es nur bei bestimmten Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.

Für welchen Zeitraum wird UBR mit Pflege abgeschlossen?

Für 12 oder 15 Jahre. Die Versicherung hat einen festen Ablauftermin. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen, sofern keine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt.

Kann ich die Leistung aus der garantierten Beitragsrückzahlung von der UBR mit Pflege vorzeitig erhalten?

Den größten Vorteil haben Sie, wenn Sie UBR mit Pflege wie vereinbart bis zum Ablauf fortführen. Nur dann ist auch gewährleistet, dass Sie über einen adäquaten Pflege- und Unfallversicherungsschutz verfügen. Eine vorzeitige Beendigung ist jährlich möglich, wobei Sie uns Ihren Wunsch drei Monate vor dem Ende eines Versicherungsjahres schriftlich mitteilen müssen. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung können Sie dann wählen, ob die Auszahlung in Form des Rückkaufswertes sofort erfolgen soll oder ob Sie das Geld bis zum Ablauftermin stehen lassen möchten. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags kommt der Rückkaufswert zur Auszahlung. Die Auszahlung eines Rückkaufswerts ist mit Nachteilen verbunden.

Was geschieht, wenn ich die Beiträge bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zeitweise nicht aufbringen kann?

Für unvorhergesehene Ereignisse wie etwa Zahlungsschwierigkeiten stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. So haben Sie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Möglichkeit, das Zeitkonto in Anspruch zu nehmen.

Was geschieht, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt?

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs, wobei ein Abzug von 10 Prozent erfolgt. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs. Erfolgte die Zahlung einer Pflegerente, werden bereits von uns gezahlte Renten von der Kapitalleistung abgezogen.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.

Wie sind die Leistungen der UBR mit Pflege zu versteuern?

Kapitalzahlungen bei Ablauf oder Rückkauf sind steuerpflichtig. Wenn die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren und nach dem 62. Geburtstag erfolgt, ist nur die Hälfte des Kapitalertrags zu versteuern. Der Kapitalertrag wird ermittelt, indem die gezahlten Beiträge von der Kapitalauszahlung abgezogen werden.

Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind nach unserer Auffassung steuerfrei, wenn sie dem Pflegebedürftigen zustehen.

Der Beitragsanteil für die Pflegevorsorge kann (im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen) in Höhe von 4 Prozent als Sonderausgabe abgezogen werden.

Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung (etwa bei Invalidität) sind grundsätzlich einkommensteuerfrei. Rentenleistungen aus der Unfallversicherung unterliegen grundsätzlich mit dem sogenannten Ertragsanteil der Einkommensteuer. Die Ertragsanteilsätze sind in § 22 EStG festgelegt. Wir sind gemäß § 22a EStG verpflichtet, den Empfänger und die gezahlte Rente der zentralen Stelle der Finanzverwaltung (§ 81 EStG) mitzuteilen. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Freibeträge überschritten werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Kompetente Rundumberatung bekommen Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Grainet eG. Dort beantworten wir Ihnen nicht nur gerne alle Fragen, sondern organisieren auch den Abschluss der UBR mit Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen.