- Bestmöglicher Schutz
- Sicher in der zweiten Lebenshälfte
- Umfassende Unterstützung
Unfallversicherung UBR für alle ab 50
Der Unfallschutz mit Geld-zurück-Garantie
Jedes Jahr stürzen mehr als vier Millionen ältere Menschen. Sichern Sie sich frühzeitig mit einer geeigneten Senioren-Unfallversicherung ab – der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung UBR 50Plus.
Doppelt starker Unfallschutz
Für den Rundumschutz gegen die Folgen eines Unfalls bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Absicherung an: Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung UBR 50Plus. Sie profitieren von hervorragenden Leistungen und diesen Vorteilen:
- Wir sind da – wo auch immer Sie sind: Sie sind weltweit abgesichert, rund um die Uhr.
- Wir sind da – egal, was passiert: Wir leisten ab 20 Prozent Invalidität eine Kapitalzahlung – und ab 70 Prozent Invalidität zahlen wir eine lebenslange monatliche Rente.
- Wir sind da – ein Leben lang: Die UBR 50Plus zahlt Ihnen im Pflegefall (ab Pflegegrad 3) eine lebenslange Pflegerente.
Absicherung ab heute, Kapital für morgen
Private Vorsorge ist für Sie unverzichtbar – denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die während der Arbeit und auf dem Hin- oder Rückweg passieren. Unsere leistungsstarke Unfallversicherung bietet dagegen deutlich erweiterten Schutz. Die Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung für alle ab 50 eignet sich für Sie besonders, wenn Sie
- im Falle eines Unfalls finanzielle Leistungen erhalten möchten, mit denen Sie Ihre persönliche Versorgung zu Hause passgenau und komfortabel sicherstellen können.
- einen verlässlichen und stetigen Kapitalaufbau als zusätzliche Rücklage für die Zukunft wünschen.
- Wert darauf legen, immer eine Leistung aus der Unfallversicherung zu erhalten – auch wenn Sie nach einem Unfall bereits eine Zahlung erhalten haben.
Egal, ob etwas passiert oder nicht
Bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung erhalten Sie zum Vertragsende Ihre Beiträge zurück (laufende Beitragszahlung: ohne Versicherungssteuer, bei jährlicher Zahlung; Einmalbeitrag: in Höhe der Einzahlung) – und eine Überschussbeteiligung gibt es noch dazu.
- Pflegevorsorge: Werden Sie pflegebedürftig (Pflegegrad 3, 4 oder 5), zahlen wir Ihnen statt der Ablaufleistung lebenslang eine monatliche Rente – auch bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit.
- Selbstfinanzierung: Nach einem schweren Unfall, der eine Invalidität ab 70 Prozent zur Folge hat, kann der Vertrag von einer laufenden Beitragszahlung freigestellt werden und sich so weiterentwickeln, als würden weiterhin laufend Beiträge gezahlt.
- Einmalbeitrag: Wenn Sie den Antrag stellen, können Sie wählen, ob Sie die Beiträge laufend oder als Einmalzahlung entrichten möchten. Entscheiden Sie sich für die Zahlung per Einmalbeitrag, ist Ihr Vertrag bereits zu Beginn vollständig bezahlt und Sie profitieren von hohen Versicherungsleistungen.
Häufige Fragen zur Allianz Unfallversicherung für Senioren
Unsere Leistungen gehen über reine Geldleistungen hinaus. Bei Unfällen im Ausland stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung und organisieren bei Bedarf einen Rücktransport.
Außerdem leisten wir bei Oberschenkelhalsbrüchen auch dann, wenn die Ursache kein Unfall war, zum Beispiel bei "Spontanbrüchen". Darüber hinaus sind Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall mitversichert.
Ja, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung beim Führen von Kraftfahrzeugen oder wenn die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird.
Werden die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt, können Geldleistungen der Unfallversicherung gekürzt werden.
Die UBR 50Plus richtet sich an Menschen von 50 bis 74 Jahren. Einschränkungen gibt es bei bestimmten Krankheiten, zum Beispiel bei Diabetes oder bei Krebserkrankungen.
Die UBR 50Plus wird für 12 oder 15 Jahre abgeschlossen und hat einen festen Ablauftermin.
Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung UBR 50Plus einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3). Der Rückzahlungsanspruch im Erlebensfall entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8 Prozent). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.
Die Leistungen aus der Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Altenheim- oder Pflegeplatz.
Werden Sie vor dem Ablauftermin pflegebedürftig (Pflegegrad 3, 4 oder 5), erhalten Sie anstelle der Ablaufleistung eine lebenslange monatliche Pflegerente – unabhängig von den Gründen der Pflegebedürftigkeit (50 Prozent bei Pflegegrad 3, 80 Prozent bei Pflegegrad 4 und 100 Prozent bei Pflegegrad 5).
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs, wobei ein Abzug von 10 Prozent erfolgt. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs. Erfolgte die Zahlung einer Pflegerente, werden bereits von uns gezahlte Renten von der Kapitalleistung abgezogen.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.
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